Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 16.03.1979 - 3 Ws 333/78 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,19418) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18
Kostenentscheidung bei Freispruch durch das nach Berufung und Zurückverweisung …
Dabei wird in all denen Fällen, in denen im Normalfall die Zurücknahme des Rechtmittels eine verfahrensabschließende Entscheidung darstellt, eine Kostenentscheidung notwendig (…Degener in SK-StPO, 4. Aufl. 2013, § 473 Rn.6), wobei dies auch für Beschwerdeentscheidungen im Zwischen- und Nebenverfahren gilt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1979 - 3 Ws 333/78 -, JurBüro 1980, 97; OLG Hamm, Beschluss vom 16. August 1994 - 4 Ws 312/94 -, beckonline).(2) Ein Vorrang der Kostengrundentscheidung vom 17. Januar 2017 ergibt sich auch aus dem Grundsatz, dass die in einem sogenannten unselbständigen Zwischenverfahren zu Lasten des ehemaligen Angeklagten getroffene Kosten- und Auslagenentscheidung die im freisprechenden Urteil vorgesehene Auslagenverpflichtung der Staatskasse ebenfalls nicht einschränkt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 5 Ws 300/08 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1979 - 3 Ws 333/78 -, JurBüro 1980, 97; aA Huber, NStZ 1985, 18 ff.).